Wahlen & Abstimmungen
Die Stadtgemeinde ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen. Dazu finden Sie untenstehend die wichtigsten Informationen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen
An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat.
In kantonalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen im Kanton und seit 5 Tagen in der neuen Gemeinde Wohnsitz haben.
In kommunalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen in der Gemeinde Wohnsitz haben.
Wahl- und Abstimmungsmaterial, Stimmkarten
Wahl- und Abstimmungsmaterial, Stimmkarten
Stimmberechtigte erhalten vor den Wahlen bzw. Abstimmungen die Stimmkarten und das Wahl- und Abstimmungsmaterial zugestellt.
Stimmlokal Zeughaus Kultur in Glis
Stimmlokal Zeughaus Kultur in Glis
Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt/Stimmkarte, Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden.
(Öffnungszeiten)
Ort | Gebäude | Sonntag |
Glis | Zeughaus | 08:30 – 11:00 |
Briefliche Stimmabgabe
Briefliche Stimmabgabe
Falls Sie die briefliche Stimmabgabe bevorzugen, achten Sie bitte darauf, den Übermittlungsumschlag zu frankieren und rechtzeitig der Post zu übergeben. Sie können diesen auch unfrankiert direkt beim Stadtbüro in die Urne werfen. Bitte werfen Sie den Übermittlungsumschlag nicht in den Gemeindebriefkasten, da die Stimme ansonsten ungültig ist.