Alpenstadt Brig-Glis
Mit dem Titel „Alpenstadt des Jahres“ werden Städte der Alpenländer ausgezeichnet, die das internationale Vertragswerk der Alpenkonvention vorbildhaft in die Praxis umsetzen. Aktuell ist Brig-Glis der einzige Vertreter aus der Schweiz in diesem illustren Verein.
Die internationale Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Alpenstädte, der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA und der Pro Vita Alpina. Brig-Glis wurde im Jahr 2008 zur „Alpenstadt des Jahres“ erkoren.
Die Stadtgemeinde stellt dem Verein Alpenstadt Brig-Glis jährlich 100’000 Franken für gemeinnützige Projekte zur Verfügung, die den Vereinsstatuten entsprechen (siehe Projektantrag).
Welche Gesuche können berücksichtigt werden?
Mit seinen Aktivitäten will der Verein das Image der Stadtgemeinde und der umliegenden Region verbessern und einen Beitrag zur Entwicklung von neuen innovativen Produkten und von nachhaltigen Projekten leisten, um so die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Zusammenarbeit unter den Gemeinden und Organisationen zu fördern.
Bis wann kann ein Gesuch eingereicht werden?
Die Projekteingabe muss bis spätestens 30. September für das Folgejahr an den Vorstand des Vereins Alpenstadt erfolgen. Bitte reichen Sie dazu Ihren ausgefüllten Projektantrag mit einem Begleitschreiben ein.
Der Vorstand des Vereins Alpenstadt prüft die eingegangenen Projekte jeweils bis November und macht dem Stadtrat einen entsprechenden Antrag. Die Gesuchstellenden werden nach der Budgetsitzung des Stadtrats über den Entscheid informiert.
Gewährte Unterstützungsbeiträge werden erst nach der Durchführung des Projekts bei Vorliegen der Abrechnungen ausbezahlt.