Abmeldung Einwohner/in und Wochenaufenthalter/in
Der Wegzug ist innert 14 Tagen zu melden.
Für den Versand von hinterlegten Heimatscheinen an die neue Wohngemeinde wird eine Gebühr von Fr. 10.- in Rechnung gestellt.
Wichtig: Das Formular darf für den Wegzug ins Ausland nicht genutzt werden. Ein persönliches Erscheinen am Schalter des Stadtbüros ist dafür notwendig.
Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Wegzug / Abmeldung bei der Gemeinde
Der Wegzug wird von den Einwohnerdiensten frühestens einen Monat vor Wegzug bearbeitet.
Für den Versand von hinterlegten Heimatscheinen an die neue Wohngemeinde wird eine Gebühr von Fr. 10.- in Rechnung gestellt.