Ausfüllen der Steuererklärung
Die Steuerabteilung der Stadtgemeinde ist während den Monaten Februar und März beim Ausfüllen der Steuererklärung behilflich. Die Gebühr zum Ausfüllen der Steuererklärung beträgt 1%o des steuerbaren Einkommens, im Minimum Fr. 40.--. Die Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen keine Gebühr bezahlen.
Fristverlängerung zum einreichen der Steuererklärung
Durch Einzahlung von Fr. 20.-.(Einzahlungsschein liegt der Steuererklärung bei).
Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen.
Einsprache gegen die Steuerveranlagung
Gegen die Veranlagung der Gemeindesteuern kann der Steuerpflichtige bei der kantonalen Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich innert 30 Tagen ab der Eröffnung der Kantonssteuern erfolgen. Eine bereits gegen die Veranlagung der Kantonssteuern derselben Periode rechtsmässig erhobene Einsprache gilt ebenfalls gegen die später eröffnete Veranlagung der Gemeindesteuern.