Wahlen / Abstimmungen

Die Stadtgmeinde ist zuständig für die Organisation und die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen.

Voraussetzungen bei Wahlen und Abstimmungen
An eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen kann teilnehmen, wer gemäss Verfassung stimmberechtigt ist und im Kanton und in der Gemeinde seit 5 Tagen Wohnsitz hat.
In kantonalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen im Kanton und seit 5 Tagen in der neuen Gemeinde Wohnsitz haben.
In kommunalen Angelegenheiten sind die Stimmbürger stimmberechtigt, die am Wahl- oder Abstimmungstag seit 30 Tagen in der Gemeinde Wohnsitz haben.

Wahl- und Abstimmungsmaterial, Stimmkarten
Stimmberechtigte erhalten vor den Wahlen bzw. Abstimmungen die Stimmkarten und das Wahl- und Abstimmungsmaterial zugestellt.

Im Stimmlokal Zeughaus Kultur in Glis
Das Ihnen nach Hause zugestellte amtliche Stimmmaterial (Rücksendungsblatt/Stimmkarte, Kuvert und Stimmzettel) muss an die Urne mitgenommen werden.

Gemeinderatswahlen 2020 So wird gewählt

Informationskampagne von DSIS und DIKA

Das Departement für Sicherheit, Institutionen und Sport (DSIS) und die Dienststelle für innere und kommunale Angelegenheiten (DIKA) haben Anfang November eine Informationskampagne lanciert. Diese hat zum Ziel, die Bürgerinnen und Bürger für die neue Art der brieflichen Stimmabgabe zu sensibilisieren. Laufen wird die Kampagne bis zum 24. November 2021 in den Zeitungen (Nouvelliste, Walliser Bote), im Radio (Rhône FM, Radio Chablais, RRO), im Fernsehen (Canal 9, Kanal 9) und in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter, LinkedIn, Instagram).

Plakat Illustration

Stimmabgabe in den Stimmlokalen (Öffnungszeiten)
Briefliche Stimmabgabe
Wahlresultate