Hundesteuer
Reglement zur Hundehaltung
- Jeder Hund, der älter ist als 6 Monate und dessen Besitzer seinen Wohnsitz in Brig-Glis hat oder sich länger als 3 Monate in Brig-Glis aufhält, muss die Hundesteuer bezahlen. Die Steuer in der Gemeinde Brig-Glis beträgt Fr. 125.00.
- Die Hundesteuer wird jeweils Anfangs Jahr durch das Stadtbüro in Rechnung gestellt.
- Für jeden Hund, der im Verlaufe des Jahres gekauft wird oder das Alter von 6 Monaten erreicht hat, ist innert 15 Tagen die jährliche Hundetaxe zu begleichen.
- Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
- Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
- Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen und bei Bezahlung der Hundetaxe die entsprechende Bescheinigung vorweisen.
- Alle Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen mit einem Elektronischen Chip versehen sein.
Die nötige/n Kursbestätigung/en ist/sind bei der Anmeldung des Hundes der Gemeindebehörde vorzuweisen.