Fremdenkontrolle
Name |
Funktion |
Telefon |
Fremdenkontrolle |
027 922 41 53 |
Die Fremdenkontrolle ist für folgende Aufgabenbereiche zuständig:
- Ansprechpartner für Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffend Arbeitsbewilligungen ausländischer Staatsangehörige
- Entgegennahme, Kontrolle und Weiterleitung aller Gesuchsformulare an die kantonale Fremdenkontrolle betreffend einer Arbeits- oder Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige (z. B. Neuerteilung, Verlängerung, Familiennachzug, Geburtsmeldung, Personalienänderung, Umwandlung, usw.)
- An- und Abmeldungen ausländischer Staatsangehöriger
- Kontrolle und Aushändigung der Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen
- Kontrolle der Krankenversicherungsdeckung für ausländische Arbeitskräfte
- Ausstellen von div. Bestätigungen für ausländische Staatsangehörige
Je nach Nationalität der Person, für die ein Gesuch um Erteilung einer Aufenthalts- und/oder Arbeitsbewilligung gestellt wird, unterscheiden wir verschiedene Formulare: