Einbürgerungen

Allgemeines

Der Staatsrat hat auf den 1. Januar 2008 das neue Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Walliser Bürgerrecht mit dem Vollzugsreglement in Kraft gesetzt. Der Stadtrat ist neu die zuständige Behörde zur Erteilung des Gemeindebürgerrechts (Art. 1 bis BüG), hat die Integration der Gesuchsteller zu untersuchen (Art. 4 Regl.) sowie die Gebühren festzulegen (Art. 10 BüG und Art. 6 Regl.).

 

Die Stadtgemeinde Brig-Glis hat die Einbürgerungskommission gebildet, welche die Gesuche bearbeitet, den Integrationsbericht verfasst und Antrag an den Stadtrat von Brig-Glis stellt. Die Kommission besteht aus folgenden Personen:

  • Stadtschreiber
  • Abteilungschef Öffentliche Sicherheit
  • Schuldirektor
  • Sachbearbeiter Fremdenkontrolle
Ordentliche Einbürgerung eines Ausländers
Erleichterte Einbürgerung des ausländischen Ehegatten