Brig-Glis Alpenstadt des Jahres 2008

Mit dem Titel "Alpenstadt des Jahres" werden Städte der Alpenländer ausgezeichnet, die das internationale Vertragswerk der Alpenkonvention vorbildhaft in die Praxis umsetzen. Die internationale Jury setzt sich zusammen aus Vertretern der Arbeitsgemeinschaft Alpenstädte, der Internationalen Alpenschutzkommission CIPRA und der Pro Vita Alpina. Brig-Glis wurde im Jahr 2008 zur "Alpenstadt des Jahres" erkoren.

Die Alpenkonvention will Massnahmen zum Schutz des Alpenraums mit der nachhaltigen, zukunftsweisenden Entwicklung der Regionen zu verknüpfen. Ökologie und Ökonomie sollen dabei einander nicht ausschliessen, sondern sich sinnvoll unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Bevölkerung ergänzen.

Die aktuell 23 Alpenstädte des Jahres, wovon mit Brig-Glis und Herisau auch zwei aus der Schweiz stammen, sind in einem Verein zusammengeschlossen um gemeinsame Aktivitäten und Projekte zu koordinieren. Brig-Glis hat sich bisher u.a. an folgenden Alpenstadt-Projekten beteiligt:

Unterstützung von Projekten

Die Stadtgemeinde stellt dem Verein Alpenstadt Brig-Glis jährlich 100'000 Franken für gemeinnützige Projekte zur Verfügung, die den Vereinsstatuten entsprechen (siehe Projektantrag).

Welche Gesuche können berücksichtigt werden?

Mit seinen Aktivitäten will der Verein das Image der Stadtgemeinde und der umliegenden Region verbessern und einen Beitrag zur Entwicklung von neuen innovativen Produkten und von nachhaltigen Projekten leisten, um so die Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung und die Zusammenarbeit unter den Gemeinden und Organisationen zu fördern.

Bis wann kann ein Gesuch eingereicht werden?

Die Projekteingabe muss bis spätestens 30. September für das Folgejahr an den Vorstand des Vereins Alpenstadt erfolgen. Bitte schicken Sie dazu Ihren ausgefüllten Projektantrag mit einem Begleitschreiben an die folgende E-Mail Adresse. alpenstadt@brig-glis.ch 

Der Vorstand des Vereins Alpenstadt prüft die eingegangenen Projekte jeweils bis November und macht dem Stadtrat einen entsprechenden Antrag. Die Gesuchstellenden werden nach der Budgetsitzung des Stadtrats über den Entscheid informiert.

WICHTIG

Gewährte Unterstützungsbeiträge können erst nach der Durchführung der Anlässe bei Vorliegen der Abrechnungen ausbezahlt werden.

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