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Was nach der Geburt zu erledigen ist 

Wenn Ihr Kind zu Hause geboren worden ist, melden Sie dies bitte innert 3 Tagen persönlich im Zivilstandsamt. Bringen Sie dazu - falls vorhanden - das Familienbüchlein oder den Familienausweis mit.

Wenn Ihr Kind aber in einer Geburtsklinik geboren wurde, ist keine Mitteilung notwendig. Die Geburt wird uns vom Spital schriftlich angezeigt.



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Stadtgemeinde Brig-Glis
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3900 Brig
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