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- Jeder Hund, der älter ist als 6 Monate und dessen Besitzer oder Halter seinen Wohnsitz in Brig-Glis hat oder sich länger als 3 Monate in Brig-Glis aufhält, muss die Hundesteuer bezahlen. Die Steuer in der Gemeinde Brig-Glis beträgt Fr. 125.00.
- Die Hundesteuer kann im Stadtbüro Brig, Kanzlei Glis und Brigerbad bis spätestens am 31. März jedes Jahres bezahlt werden.
- Für jeden Hund, der im Verlaufe des Jahres gekauft wird oder das Alter von 6 Monaten erreicht hat, ist innert 15 Tagen die jährliche Hundetaxe zu begleichen.
- Die Hundesteuer wird für ein ganzes Jahr erhoben und kann nicht entsprechend der Haltedauer des Tieres aufgeteilt werden.
- Jeder Besitzer oder Halter eines Hundes, der die Hundesteuer nicht bezahlt, kann mit einer Nachsteuer und einer Busse bis zum dreifachen Betrag der Steuer belegt werden.
- Die Tollwutschutzimpfung ist nicht mehr obligatorisch (nur für Ausland).
- Alle Hundehalter müssen eine Haftpflichtversicherung abschliessen und bei Bezahlung der Hundetaxe die entsprechende Bescheinigung vorweisen.
- Alle Hunde, die älter als 3 Monate sind, müssen mit einem Elektronischen Chip versehen sein. Bei Anbringung des elektronischen Chips übergibt der Tierarzt eine Bescheinigung, auf welcher die genauen Daten des Hundes stehen. Die Bescheinigung ist bei der Bezahlung der Hundesteuer der Gemeindebehörde vorzuweisen.
- Gemäss dem neuen Tierschutzgesetz müssen alle Hundehalter, die sich seit dem 01.09.2008 einen Hund angeschafft haben:
- einen theoretischen Kurs besuchen (vor dem Kauf des Hundes), falls Sie vorhin noch nie einen Hund besassen
- einen praktischen Kurs innerhalb eines Jahres nach der Anschaffung des Hundes besuchen
Die nötige/n Kursbestätigung/en ist/sind bei der Bezahlung der Hundesteuer der Gemeindebehörde vorzuweisen.
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