Wegleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller
1. Auskunft und Adresse für Gesuche Stadtgemeinde Brig-Glis Kulturkommission Alte Simplonstrasse 28 Postfach 272 3900 Brig kultur@brig-glis.ch
2. Allgemeines Die Gelder aus dem Kulturfonds sind insbesondere bestimmt für die Unterstützung von kulturellen Arbeiten und Veranstaltungen. Vom Kulturfonds unterstützte Veranstaltungen müssen der Öffentlichkeit zugänglich sein. Kulturelle Tätigkeiten ohne besonderen Bezug zur Gemeinde oder vorab mit kommerziellem Charakter erhalten keine Unterstützung aus dem Kulturfonds. Die Veranstalter haben den Nachweis einer angemessenen finanziellen Eigenleistung zu erbringen. Rückwirkend werden keine Beiträge gesprochen.
3. Terminierung Das Gesuch ist spätestens 2 Monate vor der geplanten Veranstaltung oder des Projektes einzureichen. Grössere Projekte oder Veranstaltungen sind bereits im Herbst des Vorjahres anzukündigen.
4. Einzureichende Unterlagen
Genaue Beschreibung des geplanten Vorhabens (Inhalt, Konzept, Programm)
Zeitpunkt und Zeitplan der Realisierung
Namen und Adresse der Verantwortlichen (Vorstand bzw. OK)
Detailliertes Budget (Einnahmen und Ausgaben)
Auflistung aller um Unterstützung angefragen Instanzen
Jahresrechnung und Bilanz des Gesuchstellers
Erstmalige Gesuchsteller skizzieren kurz ihre Identität (Verein, AG usw.)
5. Entscheid Die Kulturkommission der Stadtgemeinde Brig-Glis behandelt die Gesuche in der Regel monatlich. Nach Behandlung des Gesuches teilt die Kulturkommission den Entscheid schriftlich mit. 6. Zusätzliche Bestimmungen Bei Ausrichtung eines Unterstützungsbeitrages ist die finanzielle Unterstützung durch die Kulturkommission der Stadtgemeinde Brig-Glis stets in geeigneter Form zu erwähnen (z.B. in Programmheften, auf Plakaten, Inseraten oder auf der Impressum-Seite eines Druckerzeugnisses). Bei Beiträgen an Publikationen und Tonträger ist der Kulturkommission ein Belegexemplar zum Archivieren zuzustellen.
Suche
Kulturkommission Alte Simplonstrasse 28 3900 Brig Postfach: 457