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Steuerinformationen 

Steuergrundlagen

Koeffizient: 1.10
Indexierung: 150 % (max.)
Kopfsteuer: Fr. 20.-
Grundstücksteuern: 1 Promill
Feuerwehrersatzgebühr: 2,5 % der Einkommens- & Vermögenssteuer (max. Fr. 100.--)


Ausfüllen der Steuererklärung

Das Steueramt der Gemeinde ist behilflich beim Ausfüllen der Steuererklärung. Die Gebühr zum Ausfüllen der Steuererklärung beträgt 1 Promill des steuerbaren Einkommens. Die Bezüger von Ergänzungsleistungen müssen keine Gebühr bezahlen.


Fristenverlängerung

Die kantonale Steuerverwaltung in Sitten ist zuständig für die Bewilligung von Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung.


Einsprachen

Gegen die Veranlagung der Gemeindesteuern kann der Steuerpflichtige bei der Bezirksteuerkommission, Kantonale Steuerverwaltung, Bahnhofstrasse 35, 1951 Sitten, Einsprache erheben. Die Einsprache muss schriftlich innert 30 Tagen ab der Eröffnung der Kantonssteuern erfolgen. Eine bereits gegen die Veranlagung der Kantonssteuer derselben Periode rechtsgültig erhobene Einsprache gilt ebenfalls gegen die später eröffnete Veranlagung der Gemeindesteuer.


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Steuerverwaltung
Alte Simplonstrasse 28
3900 Brig
T: 027 922 41 30
F: 027 922 41 74
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Mo - Fr: 14:00 - 17:00

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